Am 10. März 2015 wurde diese Probezeit um ein Jahr verlängert und am 3. Juni 2016 erfolgte eine Verwarnung. Ferner wurde der Beschuldigte am 10. März 2015 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand bestraft mit einer unbedingten Geldstrafe. Mit Strafbefehl vom 3. Juni 2016 wurde der Beschuldigte wegen in Umlaufsetzens falschen Geldes zu einer bedingten Geldstrafe bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Am 25. März 2019 wurde der Beschuldigte wegen Betrugs (mehrere gleichartige Strafen) schuldig gesprochen und bestraft mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren und einer Busse.