5.3.2 Vorbringen der Verteidigung Der Beschuldigte bringt demgegenüber insbesondere vor, er befinde sich zwar nicht in einer sehr komfortablen finanziellen Lage, jedoch verfüge er über ein geringes Einkommen. Es sei also nicht so, dass er nichts verlieren würde, werde eine Geldstrafe ausgesprochen. Es könne nicht angehen, dass die Aussprache einer Geldstrafe aufgrund der schlechten finanziellen Situation des Beschuldigten nicht erfolge, gleichzeitig in sich widersprechender Weise die amtliche Verteidigung nicht gewährt werde. Sollte der Beschuldigte die Geldstrafe in der Folge tatsächlich nicht bezahlen, würde diese in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden.