Diesem sind sie sodann aufgrund ihres Heimwegs bis an die Bahnhofstrasse Q gefolgt (act. 2/3 StA Frage 1). Was A.___ in der Folge beobachtete, wurde bereits ausgeführt. Aufgrund dessen kommt auch dem verlorenen Überwachsungsvideo der Polizei (act. 1/1 StA S. 10) nicht grosses Gewicht zu. So zeigt dieses laut Polizeirapport vom 18. Dezember 2021 (act. 1/1 StA S. 10) nicht das Überholmanöver an sich. Zwar ist auf der Aufnahme das Nummernschild des VW Golf nicht erkennbar, doch kann angesichts der zuvor beschriebenen Umstände daraus nichts zu Gunsten des Beschuldigten abgeleitet werden.