Laut dieser Variante haben sich der Beschuldigte und C.___ in Flüelen verabschiedet, um unabhängig voneinander nach Altdorf zu gelangen und sich kurz darauf am Wohnort des Beschuldigten, Bahnhofstrasse Q, wieder zu treffen. Weshalb sich die beiden Kollegen getrennt auf den Weg gemacht haben, ist nicht ersichtlich. C.___ gibt dafür keinen Grund an. Wieso das Geld für drei bis vier alkoholische Getränke gereicht haben soll, jedoch nicht für ein Busbillett nach Altdorf, erschliesst sich ebenso wenig.