Der Beschuldigten sagte an der delegierten Einvernahme durch die Kantonspolizei vom 12. November 2020 (act. 2/8 StA) auf Frage 4 aus, er habe nie gesagt, dass das Fahrzeug nicht bewegt worden sei. Er habe nur gesagt, dass er nicht gefahren sei. Dies erscheint aus mehreren Gründen höchst unwahrscheinlich. Gemäss Polizeirapport vom 18. Dezember 2021 (act. 1/1 StA S. 6) forderten sowohl der Beschuldigte als auch C.___ die eintreffende Polizeipatrouille wiederholt auf, sie zu durchsuchen. Sie hätten keinen Fahrzeugschlüssel dabei und das Auto gehöre ihnen nicht. Anlässlich einer Durchsuchung der beiden Personen, konnte kein Fahrzeugschlüssel gefunden werden.