Der aktuellsten Steuererklärung 2020 lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte den Minimalbetrag von CHF 600'000.00 Einkommen pauschal versteuert und womit nicht ersichtlich ist, wie hoch sein Einkommen tatsächlich ist. Zudem verfügt er über ein effektives Vermögen von CHF 41'462'253.00 (act. 5.4). Der Beschuldigte sagt anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung aus, er habe kein Einkommen (act. 7.2 S. 5 N 30). Sein aktuelles Vermögen sei ungefähr 15 Millionen Franken aus Kapitalgewinnen der Jahre 2016 bis 2018 stammend (act. 7.2 S. 5 N 32, S. 6 N 2).