4.7 Tagessatzhöhe Bei Geldstrafen beträgt ein Tagessatz in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfällige Familien- und Unterstützungspflichten, sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Die Vorinstanz setzte den Tagessatz gestützt auf die Steuerdaten aus dem Jahr 2017 auf CHF 440.00 fest und verzichtete dabei auf die hypothetische Anrechnung eines Vermögensverzehrs.