2022_OG S 22 7. Strafgesetzbuch. Art. 34 Abs. 2 StGB. Tagessatzhöhe. Berechnung bei fehlendem Einkommen und grossem Vermögen. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils. Der Beschuldigte verfügt über kein Einkommen aber über ein Vermögen aus Kapitalerträgen in Millionenhöhe. Wenn die Geldstrafe nicht konfiskatorisch wirken soll, können höchstens 10 Prozent des Vermögens einbezogen werden. Bei 360 möglichen Tagessätzen ergibt dies pro Tagessatz eine Anrechnung von höchstens 0.028 Prozent des Vermögens. Obergericht, 07. Oktober 2022, OG S 22 7 Aus den Erwägungen: