Es sind im vorliegenden Fall zudem keine besonderen Umstände bekannt, die den Beschuldigten, der als angestellter Chauffeur das Fahrzeug jeweils aus der Werkstatt seines Arbeitgebers übernahm, zu einer besonders detailgenauen Kontrolle hätten anhalten müssen. Die letzte unabhängige Prüfung des Fahrzeuges lag zwar bereits einige Monate zurück, aber dies ist ebenfalls noch kein Anhaltspunkt dafür, dass mit Mängeln gerechnet werden musste.