Strassenverkehrsordnung (StVO) ebenfalls der Fahrzeugführer für die Vorschriftsmässigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Die Rechtsordnungen sind damit durchaus vergleichbar. Es ist zu prüfen, ob der Beschuldigte aufgrund der Umstände und seiner persönlichen Verhältnisse verpflichtet gewesen wäre, die Bremsscheiben durch Radfelgenlöcher hindurch und die Befestigung der Stossdämpfer unter dem Fahrzeug genau zu überprüfen. Es besteht keine Verhaltensnorm, die den Beschuldigten ausdrücklich dazu verpflichtet hätte, die beiden beanstandeten Bauteile genau zu überprüfen, zumal dies, soweit bekannt, nicht Teil der Ausbildung der Chauffeure ist.