Es sei jedoch eine Rechtsvergleichung mit der Rechtsprechung der Oberlandgerichte Deutschlands gerechtfertigt. Er zitierte drei deutsche Entscheide, in denen festgehalten wurde, dass die Sorgfaltsanforderungen überspannt würden, wenn verlangt wird, dass ein Lastzugführer vor Fahrtantritt die Bremsscheiben durch die Löcher in den Felgen einer Sichtkontrolle auf Risse unterziehen muss, sofern kein besonderer Anlass dazu bestand (Oberlandgericht Düsseldorf Beschluss vom 28.01.2014 - IV-3 RBs 11/14, Oberlandgericht Celle Beschluss vom 03.02.2009 - 311 SsRs 138/08 und Oberlandgericht Hamm, Beschluss vom 26.02.2007 - 4 Ss OWi 146/07).