Selbst wenn eine Berufung auf den allgemeinen Gefahrensatz zulässig sein sollte, müsste der verlangte Sorgfaltsmassstab an praktischen Kriterien festgemacht werden. Den Lastwagenchauffeuren werde in ihrer Ausbildung nicht beigebracht, dass sie regelmässig eine Sichtkontrolle der Bremsen vornehmen müssten. Soweit ersichtlich gebe es zu dieser Frage kein bundesgerichtliches Präjudiz. Es sei jedoch eine Rechtsvergleichung mit der Rechtsprechung der Oberlandgerichte Deutschlands gerechtfertigt.