Vorliegend geht es zwar nicht um die Abnutzung von Bremsbelägen. Dennoch lässt sich aus den beiden europäischen Regelwerken ableiten, dass den Herstellerangaben, wann ein Bauteil nicht mehr genügend sicher ist und ausgewechselt werden muss, Bedeutung zukommt. So dürfen die Vorgaben des Herstellers für die Frage, ob sich ein Fahrzeug in vorschriftsgemässem Zustand befindet, herangezogen werden. Zur Befestigung der Stossdämpfer findet sich ebenfalls keine ausdrückliche Regelung. Im Anzeigerapport vom 16. Dezember 2020 wurde auf Art. 57 VTS verwiesen (act. 1 StA). Diese Bestimmung hält in Abs. 1 fest: