Aufgrund dieser Beurteilung durfte der Beschuldigte am 15. Dezember 2020 nicht mehr mit den beschädigten Bremsscheiben weiterfahren. Die Bremsscheiben wurden vor Ort im Schwerverkehrszentrum repariert (act. 3 StA). Die Bremsleistung wurde nicht beanstandet (act. 16 StA S. 2). Zur Befestigung der Stossdämpfer: In der Fotodokumentation ist lediglich ersichtlich, dass sich an den Halterungen Rostspuren befinden (act. 17 StA S. 6 f.). Den schriftlichen Ausführungen des prüfenden Sachbearbeiters gegenüber der Staatsanwaltschaft ist jedoch zu entnehmen, dass die Befestigungen per Hand auf Spiel überprüft worden seien. Dieses Spiel ist auf einem Bild logischerweise nicht sichtbar.