2. Sachverhalt und Beweiswürdigung 2.1 Vorwurf Mit Strafbefehl vom 14. Januar 2021, der als Anklageschrift gilt (vergleiche Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO), wurde dem Beschuldigten folgender Sachverhalt vorgeworfen (act. 6 StA): Die beschuldigte Person führte das Sattelmotorfahrzeug, SHXX/CH und BÜSAXX/DE, in nicht betriebssicherem Zustand (Sattelhänger 2. und 3. Achse links und rechts Bremsscheibe eingerissen, Teile des Reibringes ausgebrochen; 1. und 2. Achse links obere Befestigung des Stossdämpfers schadhaft), festgestellt am 15.12.2020, 1225 Uhr in Altdorf, Industriestrasse.