Strassenverkehrsgesetz. Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG. Art. 57 Abs. 1 VRV. Der Führer hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind. Wie weit die Sorgfaltspflicht eines angestellten Lastwagenchauffeurs zur Überprüfung des Zustandes des Fahrzeuges in Bezug auf die festgestellten Mängel an den Bremsscheiben und den Befestigungen der Stossdämpfer geht, wurde bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Die Mängel waren vorliegend nicht offensichtlich und es bestanden keine besonderen Umstände, die die beschuldigte Person zu einer genaueren Prüfung des Fahrzeuges hätten anhalten müssen.