Eine starke Reduktion der Höchstgeschwindigkeit erfolgt aufgrund von besonderen Gefahren auf der Autobahn, weshalb deren Überschreitung eine höhere Gefährdung nach sich ziehen kann. Das Verschulden ist in einem solchen Fall höher zu gewichten. Obergericht, 11. Mai 2021, OG S 21 2 Aus den Erwägungen: