Die Strafmassempfehlungen SVG der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) halten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn im Bereich von 40 bis 44 km/h hingegen eine Strafmassempfehlung von 30 Tagessätzen fest, wobei keine Unterscheidung nach der signalisierten Höchstgeschwindigkeit vorgenommen wird. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung des Beschuldigten aufgrund der im Kanton Uri von denjenigen der SSK abweichenden Strafmassempfehlungen liegt nicht vor. Eine starke Reduktion der Höchstgeschwindigkeit erfolgt aufgrund von besonderen Gefahren auf der Autobahn, weshalb deren Überschreitung eine höhere Gefährdung nach sich ziehen kann.