Strafgesetzbuch. Art. 47 StGB. Strafzumessung. Die (nicht publizierten) Strafmassempfehlungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h auf der Autobahn sehen bei einer geltenden Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder darunter 50 Tagessätze Geldstrafe vor. Die Strafmassempfehlungen SVG der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) halten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn im Bereich von 40 bis 44 km/h hingegen eine Strafmassempfehlung von 30 Tagessätzen fest, wobei keine Unterscheidung nach der signalisierten Höchstgeschwindigkeit vorgenommen wird.