So erhielt beispielsweise ein Täter, der im Gotthardtunnel neun Mal waghalsig über die doppelte Sicherheitslinie bei Gegenverkehr andere Fahrzeuge überholt hat, eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie eine Verbindungsbusse im Umfang von zwei Monaten (insgesamt 24 Monate) (Urteil des Obergerichts des Kantons Uri OG S 20 4 vom 17.03.2021). Ein Lenker, der innerorts bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Bereich eines Fussgängerstreifens auf 120 km/h beschleunigte, erhielt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 227 vom 17.02.2020). Mit solchen Sachverhalten ist die Tat des Beschuldigten keineswegs vergleichbar.