Im Vergleich zu anderen möglichen qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen wiegt das Tatverschulden des Beschuldigten im vorliegenden Fall leicht. So erhielt beispielsweise ein Täter, der im Gotthardtunnel neun Mal waghalsig über die doppelte Sicherheitslinie bei Gegenverkehr andere Fahrzeuge überholt hat, eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie eine Verbindungsbusse im Umfang von zwei Monaten (insgesamt 24 Monate) (Urteil des Obergerichts des Kantons Uri OG S 20 4 vom 17.03.2021).