Daher ist die Entschädigung der amtlichen Verteidigung in diesem Entscheid festzulegen. Das Gericht hat somit den Aufwand nach Versand des Urteils aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen zu schätzen. Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass das Urteil lediglich 17 Seiten umfasst und der Vertreter zum Berufungskläger keinen Kontakt mehr hat (s. act. 2.2). Der Aufwand ab dem 12. März 2020 wird daher sehr begrenzt sein und ist auf 60 Minuten festzusetzen. Somit beträgt der Gesamtaufwand 249 Minuten bzw. 4.15 Stunden.