3.5 Der Beschuldigte hat neun Mal im Gotthardtunnel die doppelte Sicherheitslinie überfahren und trotz signalisiertem Überholverbot überholt. Er hat damit wiederholt Verkehrsregeln verletzt, die gerade bei den auf Autobahnen gefahrenen Geschwindigkeiten und noch vielmehr in einem langen Tunnel mit Gegenverkehr elementar sind. Bei jedem der Überholmanöver wurden andere Personen, seien es nur die Insassen der überholten Fahrzeuge oder – in den Fällen mit Gegenverkehr – auch die Insassen der auf der Gegenspur herannahenden Fahrzeuge konkret gefährdet.