Bedingte und unbedingte Strafe, Prognose. Eine Verurteilung zu einer bedingten oder teilbedingten Strafe verlangt das Fehlen einer ungünstigen Prognose. Wird eine stationäre oder ambulante Massnahme angeordnet, so ist diese Voraussetzung zum Vornherein nicht gegeben. Die Anordnung einer Massnahme bedeutet eine ungünstige Prognose und schliesst demnach den bedingten oder teilbedingten Aufschub einer Strafe aus. Abweisung der Berufung. Obergericht, 7. Dezember 2020, OG S 20 1 Aus den Erwägungen: