Strafgesetzbuch. Art. 187, Art. 191 StGB. Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern. Zwischen dem Tatbestand der Schändung und der sexuellen Handlung mit Kindern besteht stets Idealkonkurrenz. Jugendstrafgesetz. Art. 3 Abs. 2 JStG. Persönlicher Geltungsbereich. Für Übergangstäter richtet sich die Verfolgungsverjährung der nach der Vollendung des 18. Altersjahrs begangenen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, der vor der Vollendung des 18. Altersjahres gegangenen Straftaten nach dem Jugendstrafgesetz. Strafzumessung. Art. 42 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 StGB. Bedingte und unbedingte Strafe, Prognose.