Die Staatsanwaltschaft kann eine Einstellungsverfügung unter bestimmten Voraussetzungen aufheben und ein Verfahren wieder eröffnen. Eine Einstellungsverfügung in einem erstinstanzlichen Gerichtsurteil hat im Vergleich dazu aber erhöhte Rechtskraft. Von sich aus kann das Gericht die Einstellungsverfügung nicht aufheben und ein eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen. Dies kann nur nach einem Entscheid einer Rechtsmittelinstanz geschehen. Daher muss hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verjährung eine erstinstanzliche Einstellungsverfügung aufgrund der erhöhten Rechtskraft einem verurteilenden oder freisprechenden Urteil gleichgesetzt werden. Konsequenterweise muss Art.