Dies ergibt sich aus Art. 7 StPO. Hinderung des Eintritts der Verjährung: Eine erstinstanzliche Einstellungsverfügung unterbricht die Verjährung ebenso wie ein erstinstanzliches Sachurteil. Strafzumessung. Anwendung des Asperationsprinzips bei Seriendelikten. Jugendstrafgesetz. Art. 3 Abs. 2 JStG. Persönlicher Geltungsbereich. Für Übergangstäter richtet sich die Verfolgungsverjährung der nach der Vollendung des 18. Altersjahrs begangenen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, der vor der Vollendung des 18. Altersjahres begangenen Straftaten nach dem Jugendstrafgesetz. Obergericht, 31. Dezember 2020, OG S 19 5 Aus den Erwägungen: