Beweisabnahme. Bei «Aussage gegen Aussage»-Situationen ist grundsätzlich die unmittelbare Wahrnehmung durch das Gericht erforderlich. Andernfalls beruht die Aussagewürdigung auf einer unvollständigen Grundlage, was bei sich widersprechenden Angaben umso stärker ins Gewicht fällt. Obergericht, 18. November 2019, OG S 18 10 Aus den Erwägungen: