5. Der Haftantrag der Staatsanwaltschaft wird abgelehnt. Die von der Verfahrensleitung des Obergerichts des Kantons Uri gegenüber W am 29. Mai 2017 verfügten Ersatzmassnahmen gelten weiterhin. 6. Mitteilung an: - Parteien - Landgericht Uri - Amt für Justiz, Abteilung Strafvollzug und Schutzaufsicht, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf (nach Eintritt der Rechtskraft) - Amt für Justiz, KOST, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf (nach Eintritt der Rechtskraft) - Amt für Kantonspolizei Uri, Tellsgasse 5, 6460 Altdorf (nach Eintritt der Rechtskraft)