1.3 Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung durch RA lic. iur. Linus Jaeggi im zweiten Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Uri (OG S 14 8) inklusive Haftverfahren (OG SP 15 1, OG SP 15 5 und OG SP 15 6) wird neu bestimmt auf Fr. 75'220.80 (inkl. Auslagen und MWST) und von der Staatskasse Uri getragen. Vorbehalten bleibt eine anteilsmässige Rückzahlung von 20% beziehungsweise eine Nachforderung von 20% der Honorardifferenz nach Art. 135 Abs. 4 StPO. 1.4 - 85 -