2. Es wird festgestellt, dass das Urteil OG S 13 3 des Obergerichts des Kantons Uri vom 11. September 2013 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als W schuldig erklärt wurde wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch - das unerlaubte Tragen einer Waffe ohne Bewilligung, begangen am 4. Januar 2010 in Erstfeld (1.5 AKS), - das unerlaubte Schiessen an öffentlich zugänglichen Orten, begangen am 4. Januar 2010 in Erstfeld (1.6 AKS), - das Nichtaufbewahren des Vertrages beim Privaterwerb einer Waffe, festgestellt am 4. Januar 2010 in Erstfeld (1.7 AKS),