1. Es wird festgestellt, dass das Urteil LGS 12 1 des Landgerichts Uri vom 24. Oktober 2012 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als W freigesprochen wurde vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Erwerb einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein (Ziff. 1.7 der Anklageschrift vom 27. April 2012 [AKS]).