W hat im Verfahren OG SP 17 1 glaubhaft vorgebracht, dass er sich den Behörden zur Verfügung halten werde, und er hat dies in der Folge auch getan. Das Risiko einer erfolglosen Flucht in der heutigen multimedialen und stark überwachten Welt ist zudem hoch. Ein Fluchtversuch könnte ihm im Weiteren Nachteile im Strafvollzug verursachen.