16.2.5 Das Strafverfahren gegen W dauert nun schon mehrere Jahre. W hat sich bisher den früher schon angeordneten Ersatzmassnahmen untergeordnet und sich der Justiz stets gestellt. Er ist bis heute nicht geflohen oder untergetaucht, auch nicht nach Erhalt des Bundesgerichtsentscheids vom 10. April 2017, aufgrund dessen er bei realistischer Betrachtung mit einer gravierenden Erhöhung seiner Strafe rechnen musste. Der aktuelle Aufenthaltsort ist den Behörden bekannt. W hat im Verfahren OG SP 17 1 glaubhaft vorgebracht, dass er sich den Behörden zur Verfügung halten werde, und er hat dies in der Folge auch getan.