Ausserdem verrechnet RA Zumtaugwald 300 Kopien zu Fr. 1.00 pro Stück (act. 6.10 Akten OG S 17 3). Kopien werden jedoch zu maximal Fr. 0.50 pro Stück entschädigt (vergleiche E. 14 hiervor). Die Reisespesen mit dem Auto werden mit Fr. 0.70 pro km und vorliegend für die drei Fahren nach Altdorf mit Fr. 185.65 (265.2 km zu Fr. 0.70) entschädigt. Zu den Spesen und Auslagen werden noch die MWST aufgerechnet. Im Dispositiv wurde bei sämtlichen Spesen und Auslagen die MWST mit 8% berechnet (Fr. 380.65 plus 8% = Fr. 411.10). Seit 1. Januar 2018 beträgt jedoch die MWST 7.7%.