Rund 13 h des geltend gemachten Aufwandes entfallen auf das Lesen und Zusammenfassen des Bundesgerichtsurteils vom 10. April 2017 (Einträge vom 28. April 2017, 3. Oktober 2017 sowie 10. und 11. November 2017). Weiter werden 1.5 h für das Weiterleiten von Dokumenten angegeben (Eintrag vom 7. November 2017). Diese Aufwendungen erscheinen unangemessen hoch und die Honorarnote wird insoweit um 8.48 h gekürzt. Somit werden 69 h zu Fr.195.00 (enthaltend die MWST), also Fr. 13'455.00 entschädigt.