Hinzu kommen Auslagen von Fr. 380.70 inkl. MWST. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung durch RA Jaeggi im Verfahren OG S 17 3 inklusive Haftverfahren (OG SP 17 1 und OG SP 17 2) wird damit bestimmt auf Fr. 22'805.70 (inkl. Auslagen und MWST) und von der Staatskasse Uri getragen. Vorbehalten bleibt Art. 135 Abs. 4 StPO. 15. Kosten der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung der Privatklägerschaft