Es ging mithin nun um das bereits dritte Berufungsverfahren in derselben Sache und nur noch um den Fall K und das damit zusammenhängende Waffendelikt. Die Akten sind bekannt und es stellten sich auch nach den ersten Parteivorträgen grundsätzlich keine neuen Fragen. Das Obergericht erachtet einen Aufwand von 15 h (und damit eine entsprechende Kürzung in diesem Punkt um rund 12 h) für die Vorbereitung der Replik als angemessen. Es ergibt sich ein Aufwand von gerundet 115 h, ausmachend ein Honorar von Fr. 22'425.00 inkl. MWST. Hinzu kommen Auslagen von Fr. 380.70 inkl. MWST.