14.3.2 Das Strafverfahren gegen W betreffend Mordversuch, vorsätzliche Tötung, eventuell Gefährdung des Lebens sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz weist einen aussergewöhnlichen Umfang auf. Daraus resultiert ein hoher Zeitaufwand. Für W ist der Ausgang des Verfahrens von sehr grosser Bedeutung. Eine Erhöhung der ordentlichen Anwaltsentschädigung ist gerechtfertigt. Dabei ist grundsätzlich vom Stundenaufwand des Verteidigers auszugehen, wobei nur der notwendige und angemessene Aufwand zu ersetzen ist. Das Obergericht hat die Kostennote von RA Jaeggi vom 4. März 2016 (act. 2.21 Akten