Im vorliegenden Verfahren unterliegt W in den noch offenen Punkten. Es sind ihm damit die Verfahrenskosten des Verfahrens OG S 17 3 inkl. der Haftverfahren OG SP 15 1, OG SP 15 5, OG SP 15 6, OG SP 17 1 und OG SP 17 2 aufzuerlegen. Die Gerichtsgebühr für das Verfahren OG S 17 3 wird auf Fr. 3'000.00 bestimmt, zuzüglich der Gerichtsgebühren für die Haftverfahren von total Fr. 3'750.00. Die Kanzleigebühr für das Verfahren OG S 17 3 beträgt Fr. 175.60, zuzüglich der Auslagen und Kanzleigebühren für die Haftverfahren von total Fr. 1'532.00. Dazu kommen noch Kosten von Fr. 1'428.00 für die Urteilsmotivierung im Verfahren OG S 17 3.