Gemäss Gerichtsgebührenverordnung des Kantons Uri (RB 2.3231) richten sich die Gebührenansätze nach dem Gerichtsgebührenreglement des Kantons Uri (RB 2.3232). Vor dem Obergericht beträgt die Gerichtsgebühr in Strafverfahren im mündlichen Verfahren Fr. 500.00 bis Fr. 6'000.00 (Art. 15 Abs. 1 Bst. a Gerichtsgebührenreglement). In besonders umfangreichen und schwierigen Fällen kann die Gebühr angemessen erhöht werden (Art. 5 Gerichtsgebührenverordnung). Neben den Gerichtsgebühren sind Schreibgebühren sowie Barauslagen zu berechnen (Art. 7 Abs. 1 Gerichtsgebührenverordnung).