Die straferhöhenden und strafreduzierenden Elemente gleichen sich aus. Daher bleibt für diese Taten eine hypothetische Gesamtbusse in der Höhe von Fr. 1'300.00 eine dem Verschulden und dem Täter angemessen Strafe. Von dieser hypothetischen Gesamtgeldstrafe ist im Rahmen der Berechnung der Zusatzstrafe die bestehende rechtskräftige Busse in der Höhe von Fr. 500.00 abzuziehen. Dies führt zu einer Zusatzbusse von Fr. 800.00.