10.6.3 Bei den Täterkomponenten beeinflussen wiederum die bestehenden Vorstrafen und die Tatbegehung während der Probezeit die Strafhöhe negativ. Dies wird mit einer Erhöhung der Busse um Fr. 100.00 berücksichtigt. Tatbezogene strafmindernde Komponenten sind vorliegend nicht ersichtlich. Als besondere Strafzumessungstatsachen oder Gründe ist ebenfalls aber die lange Verfahrensdauer mit einer Herabsetzung der Busse um Fr. 100.00 zu berücksichtigen.