Sie gefährdet eine mögliche Stabilisierung des Alltags von W nicht. Das Obergericht ist der Auffassung, dass eine unbedingte Geldstrafe notwendig erscheint, - 58 - um W von weiteren strafbaren Handlungen gerade im Bereich von den Geldstrafen unterliegenden Delikten abzuhalten. Die Geldstrafe wird deshalb unbedingt ausgesprochen. 10.6 Busse und Ersatzfreiheitsstrafe 10.6.1 Aufgrund der oben gemachten Ausführungen ergibt sich, dass im Rahmen der Bussen eine Gesamtstrafe als Zusatzstrafe auszufällen ist.