Dieses Urteil mit Schuldsprüchen und Freisprüchen ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen und mit Vorsicht zu werten. Bezüglich des im Strafregister erwähnten Vorwurfs eines Diebstahls in Luzern scheint – wie öffentlichen Äusserungen von W entnommen werden kann (vergleiche z.B. www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/uri/ich-brauche-kein-mit- leid;art178337,1027864) – W grundsätzlich geständig zu sein. Die mehrfache strafrechtliche Vorbelastung spricht gegen eine günstige Prognose.