Im Strafregister werden weitere Strafuntersuchungen erwähnt. Am 31. Oktober 2017 wurde W vom Landgericht Uri erstinstanzlich schuldig erklärt wegen Gewalt und Drohung gegenüber Behörden und Beamten, Verletzung der Auskunftspflicht sowie mehrfachen Pfändungsbetrugs. Betreffend Körperverletzung, Drohung, Nötigung und falscher Anschuldigung wurde W freigesprochen (vergleiche act. 5.7 beziehungsweise E. 4.2.4 hiervor). Dieses Urteil mit Schuldsprüchen und Freisprüchen ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen und mit Vorsicht zu werten.