Denn massgebend ist die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Zum Einkommen zählen ausser den Einkünften aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit namentlich die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus der Land- und Forstwirtschaft und aus dem Vermögen (Miet- und Pachtzinsen, Kapitalzinsen, Dividenden usw.), ferner privat- und öffentlich-rechtliche Unter- halts- und Unterstützungsbeiträge, Renten, Sozialversicherungsleistungen sowie Naturaleinkünfte (BGE 134 IV 68 E. 6.1).