10.5.2 Die vier Waffendelikte haben den gleichen Strafrahmen wie die einfache Körperverletzung nach Art. 123 StGB, nämlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Aufgrund der in Frage stehenden Rechtsgüter körperliche Integrität und öffentliche Sicherheit wertet das Obergericht vorliegend die körperliche Integrität höher und geht in einem ersten Schritt von der einfachen Körperverletzung aus. Sowohl die objektive als auch die subjektive Tatschwere beurteilt das Obergericht als eher leicht. Auszugehen ist von 60 Tagessätzen. Diese Strafe ist unter Einbezug der anderen genannten Taten zu erhöhen.