Berücksichtigung des Versuchs geschehen ist. Das Landgericht hat S schliesslich wegen versuchten Mordes und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 8½ Jahren, als Zusatzstrafe zum Urteil des Kantonsgerichts Obwalden vom 19. Januar 2012 (Freiheitsstrafe von 18 Monaten), verurteilt.