- Mit Urteil des Obergerichts OG S 09 2 vom 17. Juli 2009 wurde W wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 50.00 (bedingt) sowie zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. - Mit Urteil des Obergerichts OG S 09 12 vom 10. Mai 2010 wurde W wegen Widerhandlung gegen das ANAG zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 50.00 verurteilt. - Mit Urteil des Obergerichts OG S 12 3 vom 4. September 2014 wurde W wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 10.00 verurteilt. 10.3 Bestimmung der Strafart